Wir Gedenken heute unsere Ahnen, gemäß der Ahnenpflicht!
Der Bundesrath und der Reichstag haben folgendes Gesetz beschlossen:
Ich zitiere § 5 dieses Gesetze:
9. November, Nationalfeiertag zum Gedenken der Helden- und Soldaten, die zum Wohle und Ruhme des Deutschen Volkes, des Deutschen Reiches der deutschen Bundesstaaten, das Vaterland verteidigt und beschützt haben. An diesem Tag wird auch all Denen gedacht, die den Regimen (ab 1919) trotzten und zum Mauerfall beigetragen haben. Fällt der 9. November nicht auf einen Sonntag, dann ist dieser Tag ein nationaler Feiertag.